Im Jahr 1998 wurden bereits vertraglich festgelegte Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Diese dienten als grundlegendes Ziel der europäischen Politik. Drei Jahre später wurde die „Strategie für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet, die vorrangige Handlungsfelder wie die Bekämpfung des Klimawandels, die Sicherung nachhaltiger Mobilität und den Schutz der öffentlichen Gesundheit beinhaltete. Zudem soll die Verantwortung im Umgang mit natürlichen Ressourcen gestärkt und der Verlust der Artenvielfalt verhindert werden. Die Strategie setzt außerdem einen Fokus auf den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sowie eine Reaktion auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Auch der globale Umweltschutz wird von den Vertragspartnern in Betracht gezogen.
Umweltpolitik der Europäischen Union
Umweltschutz gehört zu den Zielen der Europäischen Union. Bereits Art. 2 EGV postuliert, dass „ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ zu fördern, Aufgabe der Staatengemeinschaft ist. Um auf europäischer Ebene Umweltprobleme zu lösen und Umweltziele durchzusetzen, haben die Mitgliedstaaten Umweltpolitik zunehmend auf die überstaatliche Ebene verlegt. Heute haben rund drei Viertel aller nationalen Umweltgesetze ihren Ursprung auf EU-Ebene. Seit der Verabschiedung des ersten Umweltaktionsprogramms im Jahr 1973 hat sich die europäische Umweltpolitik erheblich weiterentwickelt.
Ein umweltfreundlicheres und nachhaltigeres Europa
Seit 1973 schaffen aufeinanderfolgende Umweltaktionsprogramme den Rahmen für die europäische Umweltpolitik. Im Verlauf der Zeit hat das Thema Umwelt einen zunehmend wichtigeren Stellenwert auf der europäischen Agenda erhalten. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz, der nachhaltigen Verwendung natürlicher Ressourcen und der Bewältigung von Umweltproblemen kam 2009 mit dem Vertrag von Lissabon ein weiteres umweltpolitisches Ziel hinzu: die Bekämpfung der globalen Erwärmung.
Umweltprioritäten der EU
Die EU wirkt mit zahlreichen Maßnahmen darauf hin, den Verlust von Biodiversität und die Degradation der Ökosysteme in der Union zu verhindern, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Sauberkeit der Gewässer und des Trinkwassers sicherzustellen, die Luftqualität zu verbessern, die Abfallbewirtschaftung zu optimieren und die Auswirkungen schädlicher Chemikalien zu verringern.
Zudem sollen Anreize für den Übergang zu einer umweltschonenden Wirtschaft gesetzt werden, um die absolute Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltdegradation (Umweltzerstörung) anzustreben.
Ziele der Europäischen Umweltpolitik
Für die europäische Umweltpolitik bis 2020 wurden im Siebten Umweltaktionsprogramm (7. UAP) klare Ziele festgelegt:
- der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung des Naturkapitals der EU,
- der Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft,
- der Schutz der europäischen Bevölkerung vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität.
Der Titel des 7. UAP lautet „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Das Umweltaktionsprogramm stützt sich auf die in Punkt 1.1. erklärten Grundsätze der Umweltpolitik, konkret auf das Vorsorge- oder Vermeidungsprinzip sowie auf das Verursacherprinzip.
Instrumente europäischer Umweltpolitik
Anfangs lag der Schwerpunkt politischer Instrumente der europäischen Umweltpolitik auf der Bewältigung konkreter Umweltprobleme. Um den zunehmend komplexer werdenden Problemen im Bereich Umwelt zu begegnen, wurde das Spektrum der politischen Instrumente und Strategien nach und nach erweitert. Inzwischen sind viele Maßnahmen eine Kombination aus:
- ordnungsrechtlichen Maßnahmen: traditionelle Regulierungsansätze wie Normen, Ge- und Verbote sowie Planungsinstrumente);
- marktbasierten Instrumenten (Steuern, Lizenzen und Zertifikaten);
- Sensibilisierungsmaßnahmen (Informations- und Kommunikationskampagnen, Kennzeichnungen wie etwa bei Energieeffizienz).
Für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Zielerreichung der im 7. UAP festgelegten Ziele sind die Mitgliedstaaten und die Unionsorgane verantwortlich. Die EU strebt darüber hinaus an, Umweltbelange stärker in relevante Politikbereiche einzubeziehen, um Umweltbelastungen dieser Sektoren zu mildern.
Die EU Umweltpolitik
Damit nachhaltige Politik durchgesetzt werden kann, bedarf es verschiedener internationaler Regelungen. Die Europäische Union spielt hierbei eine große Rolle, denn sie gibt den europäischen Ländern durch Verträge und Programme eine einheitliche Richtung vor.
EU-Staaten
Für die Umsetzung nachhaltiger Politik auf internationaler Ebene ist zunächst Einhaltung der in Verträgen vereinbarten Ziele und Maßnahmen von übergeordneter Bedeutung. Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die Nationalstaaten an gewisse Richtlinien gebunden, die häufig im Zuge von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien umgesetzt werden. Häufig vertreten sind auch die lokale Umsetzung der Agenda 21 oder Individualprogramme, die aber ebenfalls zum Ziel der Nachhaltigkeit beitragen können.
Europäische Union
Die Europäische Union hat in Europa eine bedeutende Position inne und besteht aus vielen verschiedenen Organen und Institutionen. Für die Nachhaltigkeit relevante Organe und Akteure sind der Europarat, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Umweltagentur, das Europäische Beratende Forum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung sowie die OSZE. Auch in den allgemeinen, konstitutionellen Verträgen wie zum Beispiel dem Beitrittsvertrag von Athen 2003 werden nachhaltige Themen angesprochen.
Programme und Verträge
Zu den von der Europäischen Union betriebenen Programmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten sollen, zählen neben Förderprogrammen auch gesetzliche Richtlinien und Vorschriften. Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten regeln beispielsweise nachhaltige Bodennutzung oder den Ausstoß von Emissionen. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie sind die europäischen Umweltaktionsprogramme. Die letzte Version des Umweltaktionsprogramms ist aus dem Jahr 2012.
Ebenfalls bedeutend sind Programme wie „ELSA: Das Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden“, das Europäische Nachhaltigkeitsnetzwerk ESDN und der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER. Das Horizon 2020 ist ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und zählt zu den Förderungsprogrammen der Europäischen Union, welches als Prioritäten für die Forschung exzellente Wissenschaft, die industrielle Führungsrolle sowie gesellschaftliche Herausforderungen festgelegt hat. Etwa 60% der Gesamtmittel des Programms enthalten einen Bezug zur nachhaltigen Entwicklung.
LIFE – Das EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt
LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein seit 1992 bestehendes EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umweltschutzbelange unterstützt. Der Fokus der Förderung liegt auf Maßnahmen zu den Bereichen Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutz. Unter dem Förderbereich Natur und Biodiversität sind Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen zusammengefasst. Der Förderbereich LIFE-Umwelt schließt die Bereiche Wasser, Abfall, Luft, Ressourceneffizienz sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich ein. Der Förderbereich „Klimaschutz“ beinhaltet all jene Projekte, die einen Beitrag zur Minderung oder fortschreitenden Anpassung an den Klimawandel leisten. Das Gesamtbudget von LIFE beträgt insgesamt 3,456 Milliarden Euro und das Programm ist bis 2020 angesetzt. Von dieser Fördersumme werden 81 Prozent für die Förderung von nationalen Projekten eingesetzt. Die Beteiligung am LIFE-Programm ist für öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedsstaaten möglich.
Internationale Umweltpolitik der EU
In den letzten Jahren wurde auch der Einsatz der Europäischen Union in der internationalen Umweltpolitik forcierter. Die EU ist Vertragspartner zahlreicher internationaler Umweltübereinkommen, zum Beispiel in der UN-Klimarahmenkonvention, in der UN-Konvention über die biologische Vielfalt oder im Montreal-Protokoll zum Schutz der Ozonschicht. Sie wirkt damit maßgeblich an der Entwicklung der globalen Umweltpolitik mit, denn Umweltbelange haben eine zunehmende Bedeutung in der Außenpolitik der Europäischen Union bekommen. Auch der Beschluss des Europäischen Rats zur Green Diplomacy Network (GDN) aus dem Jahr 2013 zielt darauf ab.
Entwicklung der Umweltpolitik in der Europäischen Union
Die EU hat den Umweltschutz im Vertrag zur Europäischen Union zu einem der Politikbereiche der Union mit der höchsten Relevanz erhöht. In den Siebziger- und Achtziger Jahren galt das Motto „Umweltschutz kennt keine Grenzen“, weshalb damals erste Richtlinien erlassen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Bezug zu Umwelt der Bürger von EU-Mitgliedsstaaten verbessern sollten. Diese Richtlinien regelten die Prüfung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien, den Schutz des Trinkwassers und die Überwachung von Luftverschmutzung durch Schwefeldioxid oder Stickoxide.
Im Jahr 1987 schließlich wurden die umweltrechtlichen Regularien durch die Einheitliche Europäische Akte eine formelle Basis und es kam zur Formulierung von drei Zielen. Dazu gehörten neben dem Schutz der Umwelt, der Schutz der menschlichen Gesundheit und die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Weitere historisch bedeutende Entwicklungsschritte der europäischen Nachhaltigkeitspolitik waren der Vertrag von Maastricht von 1992 sowie der Vertrag von Amsterdam 1997. Auch im Vertrag von Lissabon 2009 spielen Umweltschutz und nachhaltige Politik eine zentrale Rolle.
Umweltaktionsprogramme – Umweltprioritäten der EU
Umweltaktionsprogramme sind Rahmenvorgaben für die Umweltpolitik der Europäischen Union. Dort werden die wichtigsten mittelfristigen und langfristigen Ziele der europäischen Umweltpolitik formuliert und festgelegt, sowie konkrete Aktionsmaßnahmen angeordnet. In einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs im Oktober 1972 wurde der Grundstein für diese Aktionsprogramme gelegt. Damals wurde eine gemeinsame Umweltpolitik für unerlässlich erklärt und es gab eine Aufforderung an die Kommission zur Entwicklung eines Umweltaktionsprogramms. Nachdem die europäische Kommission sie vorgeschlagen hat, werden Umweltaktionsprogramme im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch das Europäische Parlament sowie den Europäischen Rat erlassen.
Das Motto
Das 7. Umweltaktionsprogramm ist 2014 in Kraft getreten und gilt bis zum Jahr 2020. Motto und Ziel des aktuellen Programms lautet: „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“. Die EU-Umweltpolitik muss sich der Herausforderung stellen, das berechtigte Streben nach Wohlbefinden der Bürger mit den von der Umwelt gesetzten Grenzen zu verbinden.
Vision für 2050
Die Vision für das Jahr 2050 beinhaltet Wünsche und erreichbare Ziele, welche durch die Umweltaktionsprogramme verfolgt werden sollen. In dem Dokument dazu heißt es, dass im Jahr 2050 alle Menschen gut innerhalb der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten leben können sollen. Zudem sollen der Wohlstand und der gute Zustand der Umwelt das Ergebnis einer innovativen Kreislaufwirtschaft sein, bei der keine Vergeudung stattfindet. Die natürlichen Ressourcen sollen so nachhaltig bewirtschaftet werden und die Biodiversität so geschützt, geachtet und wiederhergestellt werden, dass die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesellschaft ansteigt. Zudem wird ein CO2-armes Wirtschaftswachstum angestrebt, welches von der Nutzung natürlicher Ressourcen abgekoppelt und somit Sinnbild einer nachhaltigen und sicheren Gesellschaft ist.
Die neun prioritären Ziele
- Das erste prioritäre Ziel kann unter dem Stichwort Naturkapital zusammengefasst werden. Hierbei wird auf den Schutz des Bodens, eine Verringerung der Luftverschmutzung, Reduzierung von Abfällen im Meer und die Wiederherstellung von mindestens 15% der geschädigten Ökosysteme verwiesen.
- Eine ressourceneffiziente, umweltschonende und Kohlenstoffdioxid-arme Wirtschaft ist das prioritäre Ziel Nummer zwei. Der Fokus liegt auf einer effizienteren Nutzung von Wasser sowie auf der generellen Reduktion von Abfällen. Zudem sollten die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden.
- Das prioritäre Ziel 3 „Umwelt und Gesundheit“ strebt eine verbesserte Anpassung an den Klimawandel, den Rückgang der Lärmbelästigung sowie eine deutliche Verbesserung der Luftqualität im Freien und in Gebäuden an.
- Unter dem prioritären Ziel 4 „Umsetzung“ werden unter Anderem eine verbesserte Einhaltung des Umweltrechts sowie ein besserer Zugang zu Umweltinformationen aufgelistet.
- Mit der Fortsetzung des Human-Biomonitoring und des Umwelt-Biomonitoring sowie einer stark verbesserten Kenntnis der politischen Entscheidungsträger über die Probleme sowie die Auswirkungen des Nichthandelns beschäftigt sich Ziel Nummer 5.
- Das prioritäre Ziel 6 „Externe Umweltkosten“ bezieht sich darauf, dass Umweltschutz kostengünstig sein soll und zudem angemessen aus Mitteln aus privaten und öffentlichen Kassen unterstützt wird. Zudem sollten 20 Prozent des EU-Haushaltsgeldes für Klimaschutz und die Anpassung an Klimaveränderungen ausgegeben werden.
- Das prioritäre Ziel 7 heißt Kohärenz. Unter diesem Punkt wird resümiert, dass der Umweltschutz eine bessere Integration in andere Politikbereiche erfahren soll sowie nachträgliche Folgenabschätzungen die Kohärenz des Umweltrechts verbessern.
- Nachhaltige Städte sind prioritäres Ziel 8. Dies wird durch eine nachhaltige Stadtplanung erreicht, insbesondere in den Bereichen Mobilität, Gebäude, Energieeffizienz und biologische Vielfalt.
- Das prioritäre Ziel 9 ist „Internationaler Umweltschutz“. Dieses Ziel besagt eine Umsetzung der Vereinbarungen der Konferenz Rio+20. Zudem soll die EU internationale Prozesse aktiv mitgestalten und die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessern.
Klimaziele der EU – Zahlen und Fakten
Die EU hat sich zur Erreichung von Klimazielen verpflichtet.
Welche Grenzwerte festgelegt wurden und wie erfolgreich die Zielsetzung bisher ist, wird im Folgenden erläutert.
Zielvereinbarungen
Die Europäische Union verpflichtete sich im Rahmen der Klimarahmenkonvention 2002 im Kyoto-Protokoll dazu, die Emissionen der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoff (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber dem Basisjahr um 8 Prozent (%) zu reduzieren.
In der zweiten Verpflichtungsperiode (2013 bis 2020) des Kyoto-Protokolls bekannten sich die 28 Mitgliedsstaaten der EU und sie selbst zu eine Reduktion um 20% von sieben wichtigen Treibhausgasen. Die Liste der Gase wurde um das Gas Stickstofftrifluorid (NF3) erweitert.
Weitere Ziele im Rahmen des Klima- und Energiepaketes von 2009, zu deren Umsetzung die EU sich bis 2020 verpflichtet hat, lauten:
- Eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 20%
- Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien auf 20%
- Steigerung der Energieeffizienz um 20%
Erreichen der Energie- und Klimaschutzziele
Das Ziel der Europäischen Union unter dem Kyoto-Protokoll konnte durch gemeinsame EU-Maßnahmen und nationale Maßnahmen erreicht werden.
Die EU ist für das Jahr 2020 bei allen drei Zielen auf gutem, diese auch zu erfüllen. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen der Treibhausgasminderung aus. Die geplanten Minderungen der Mitgliedstaaten für das Jahr 2030 liegen bei nur 30 % beziehungsweise 32 % statt des 40 %-Ziels. Der Reduktionspfad bis 2050 verläuft zudem steiler, was eine bedeutende Steigerung der Anstrengungen und Anforderungen zur Minderung von Treibhausgasen erfordert. Falls es bei der momentanen Wachstumsrate für erneuerbare Energien dauerhaft bleibt, kann es sogar zu einem Übertreffen des Zielwertes von 27 % bis 2030 kommen. Doch auch im Bereich des Primärenergieverbrauchs sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Energieeffizienzziel von 27 % zu erreichen.
Ziele für 2020
Biodiversitätsstrategie: Die EU-Biodiversitätsstrategie zielt darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der EU zu stoppen und dazu beizutragen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen. Sie spiegelt die Verpflichtungen wider, die die EU im Jahr 2010 im Rahmen des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangen ist.
Im Jahr 2011 verabschiedete die EU eine ehrgeizige Strategie mit 6 Zielen und 20 Maßnahmen, um den Verlust der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 zu stoppen. In der Halbzeitbewertung der Strategie wird bewertet, ob die EU auf dem richtigen Weg ist, um dieses Ziel zu erreichen. Er zeigt Fortschritte in vielen Bereichen, unterstreicht aber die Notwendigkeit wesentlich größerer Anstrengungen.
Am 16. Dezember 2015 verabschiedete der Umweltrat Schlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung der EU-Strategie für die biologische Vielfalt bis 2020.
Am 2. Februar 2016 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Halbzeitbewertung der EU-Strategie für die biologische Vielfalt bis 2020.
Das Klima- und Energiepaket
Das 2020-Paket besteht aus einer Reihe verbindlicher Rechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass die EU ihre Klima- und Energieziele für das Jahr 2020 erreicht.
Das Paket setzt drei Hauptziele:
- Die 20%ige Senkung der Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990)
- 20% der EU-Energie aus erneuerbaren Energien
- Die 20%ige Verbesserung der Energieeffizienz
Ziele für 2030
Der Klima- und Energierahmen für das Jahr 2030 legt drei Schlüsselziele für das Jahr 2030 fest:
- Mindestens 40 % weniger Treibhausgasemissionen (ab 1990)
- Mindestens 27% Anteil an erneuerbaren Energien
- Mindestens 27% Verbesserung der Energieeffizienz
Der Rahmen wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU im Oktober 2014 angenommen. Sie baut auf dem Klima- und Energiepaket 2020 auf.
Die EU arbeitet daran, die europäischen Energiemärkte zu integrieren, die Energiesicherheit zu gewährleisten, die Energieeffizienz zu verbessern und die Wirtschaft im Rahmen der Energieunion zu dekarbonisieren. Saubere Energie für alle Europäer ist das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission, um die Energieeffizienz an die erste Stelle zu setzen, die globale Führungsrolle bei erneuerbaren Energien zu übernehmen und den Verbrauchern im Rahmen des Übergangs zu sauberen Energien ein faires Angebot zu unterbreiten.
Ziele für 2050
Die Europäische Kommission fordert ein klimaneutrales Europa bis 2050.
Am 28. November 2018 legte die Kommission ihre strategische langfristige Vision für eine prosperierende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 vor. Die Strategie zeigt, wie Europa den Weg zur Klimaneutralität ebnen kann, indem es in realistische technologische Lösungen investiert, die Bürger befähigt und die Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Industriepolitik, Finanzen oder Forschung aufeinander abstimmt – und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit für einen gerechten Übergang gewährleistet. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates deckt die Vision der Kommission für eine klimaneutrale Zukunft nahezu alle Politikbereiche der EU ab und steht im Einklang mit dem Ziel des Pariser Übereinkommens, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen und die Bemühungen fortzusetzen, ihn auf 1,5°C zu begrenzen.
In einem Bericht über den Zustand der europäischen Umwelt (SOER), der alle 5 Jahre erscheint, wird die europäische Umweltpolitik als wirkungsvoll beschrieben. Die Bedingungen dafür sind allerdings, dass sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele setzen muss und die Umsetzung zudem überwacht werden muss. Laut des Berichts ist Europa gut in der Lage, Umweltprobleme mit monokausaler Ursache zu bewältigen, bei komplexen Ursachen sind die Probleme aber kaum einzuschränken, da es oft eines Zuwachses an globaler Kooperation bedürfte. Zwar steht Europa in Sachen der Luft- und Wasserqualität besser da, aber in Bereichen Klimaschutz und Erhaltung biologischer Vielfalt gibt es viel Verbesserungsbedarf. Beispielsweise wird die EU das für 2050 gesetzte Ziel der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen mit der bisherigen politischen Umsetzung wahrscheinlich nicht erreichen. Auch um die Meere und Ökosysteme in Europa steht es aufgrund der Überfischung und der Schädigung eines Großteils der Ökosysteme schlecht.
Umsetzungserfolge – Bewertung der EU-Umweltpolitik
Beitrag der EU zur Verwirklichung internationaler Ziele
Die EU und ihre Mitgliedstaaten beteiligen sich an den wichtigsten globalen Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten beteiligen sich an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der UN-Klimakonvention. Zu diesen Bemühungen gehören internationale Abkommen, die Teilnahme an den Treffen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und die Teilnahme an anderen internationalen Foren.
Emissionsüberwachung und – Berichterstattung
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vereinten Nationen über ihre Treibhausgasemissionen, ihre Strategien und Maßnahmen zum Klimawandel sowie über die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele Bericht zu erstatten.
Zudem steht die nachhaltige Entwicklung seit Langem im Mittelpunkt des europäischen Projekts, und die EU-Verträge tragen ihren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen Rechnung.
Seit fast 20 Jahren ist die nachhaltige Entwicklung eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union, seit sie in den Vertrag von Amsterdam als übergeordnetes Ziel der EU-Politik aufgenommen wurde.
Die EU war maßgeblich an der Gestaltung der globalen Agenda 2030 beteiligt. Die Agenda steht voll und ganz im Einklang mit der Vision Europas und ist inzwischen zum weltweiten Leitbild für eine globale nachhaltige Entwicklung geworden. Die EU wird bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs zusammen mit ihren Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips weiterhin eine Vorreiterrolle spielen. Die Agenda 2030 soll einen gemeinsamen Ansatz der EU zwischen der internen und externen Dimension unserer Politik und der Kohärenz der EU-Finanzierungsinstrumente weiter fördern.